Ja, grundsätzlich können Sie von einem Wohnungsantrag zurücktreten, solange Sie keinen Mietvertrag unterschrieben haben. Seien Sie jedoch darauf vorbereitet, dass Ihnen Ihre Anmeldegebühr oder geleistete Anzahlungen wahrscheinlich nicht zurückerstattet werden.
Bevor Sie einen Mietvertrag für die Wohnung unterzeichnen, besteht für Sie, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung, die Wohnung zu beziehen, es sei denn, der Mietvertrag wurde unterzeichnet.
Ein Antrag auf Anmietung einer Wohnung stellt keine Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Miete dar. Zu diesem Zeitpunkt erteilen Sie dem Vermieter lediglich die Erlaubnis, seine Kontrollen durchzuführen und zu bestätigen, dass Sie andere Mitteilungen verstanden haben.
Sie sollten jedoch damit rechnen, dass Sie Ihre Bewerbungsgebühr und eventuell geleistete Anzahlungen verlieren.
Wenn Sie beispielsweise 250 US-Dollar für die Bonitätsprüfung und die Antragsgebühr zahlen und es sich dann anders überlegen, wieder auszusteigen, sollten Sie nicht damit rechnen, diese Mittel zurückzubekommen.
So ziehen Sie den Wohnungsantrag zurück
Sie sollten so schnell wie möglich den Vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass Sie die Wohnung nicht mehr übernehmen möchten. Ein Beispielskript könnte lauten: „Ich habe mich entschieden, aus [Grund einfügen] von der Wohnungsbewerbung zurückzutreten. Mir ist bewusst, dass ich meine Bonitätsprüfung oder meine eingezahlten Gelder wahrscheinlich nicht zurückerhalten werde. Ich wollte Ihnen für Ihre Hilfe danken.“
Nach dem Anruf sollten Sie etwas Ähnliches schriftlich mitteilen. Fragen Sie, wohin und wie Sie diese schriftliche Mitteilung senden sollen. Fordern Sie eine Empfangsbestätigung an oder senden Sie ein Einschreiben.
Was passiert, wenn Sie einen Mietvertrag unterzeichnen?
Sobald Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, sind Sie für die Zahlung der Miete während der gesamten Laufzeit verantwortlich. Wenn Sie beispielsweise einen 12-Monats-Vertrag abschließen und im ersten Monat aussteigen möchten, müssen Sie möglicherweise weiterhin die Miete für die restlichen 11 Monate zahlen.
Wenn es sich nur um die Antragstellung handelt, verlieren Sie möglicherweise nur die bereits gezahlten Gebühren. Wenn Sie besorgt sind oder glauben, dass die Möglichkeit besteht, dass Sie zurücktreten, erkundigen Sie sich vor der Antragstellung beim Vermieter über diese Einzelheiten.
Wenn Sie sich entscheiden, von einem Antrag zurückzutreten, teilen Sie dies dem Vermieter oder Makler so schnell wie möglich mit, damit dieser versuchen kann, Ihre Verluste zu begrenzen.
Offene Kommunikation ist der beste Weg, Konfrontationen zu vermeiden.