Sie sind in eine neue Wohnung gezogen und möchten ein zusätzliches Zimmer vermieten, um etwas Geld zu verdienen?
Leider ist die Vermietung eines Zimmers in Ihrer Wohnung nicht möglich, da die meisten Mietverträge eine „Keine Untermiete“-Klausel enthalten.
Lesen Sie weiter unten, um mehr zu erfahren.
Können Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten?
Normalerweise lautet die Antwort nein. Es ist Ihnen grundsätzlich nicht gestattet, ein Zimmer in Ihrer Wohnung zu vermieten (Untermiete), insbesondere wenn Ihr Mietvertrag eine „Keine Untermiete“-Klausel enthält.
Die meisten Wohnungsmietverträge schließen eine Untervermietung jeglicher Art aus und dies fällt in diese Kategorie.
Darüber hinaus können zusätzlich zu Ihrem Mietvertrag Bebauungs- oder Stadtverordnungen vorliegen, die Sie daran hindern könnten, ein Zimmer in Ihrer Wohnung zu vermieten. Wenn es sich außerdem um eine Eigentumswohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (HOA) handelt, kann es weitere Einschränkungen bei der Vermietung geben.
Können Sie ein Zimmer vermieten, wenn Sie zur Miete wohnen?
In der Regel, nein, wie bereits erwähnt, sind Sie in der Regel daran gehindert, ein Zimmer zu vermieten, sei es durch einen Mietvertrag, eine örtliche Verordnung oder durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihren Vermieter.
Warum wollen Mieter Zimmer vermieten?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Mieter ihr Zimmer (oder ihre Wohnung, technisch gesehen eine Untermiete) untervermieten möchten. Vielleicht sind sie wegen eines Stellenangebots aus der Gegend gezogen, oder vielleicht haben sie beschlossen, ein Semester schulfrei zu nehmen. Vielleicht möchten sie ein zusätzliches Einkommen erzielen.
Dies ist jedoch wiederum nur möglich, wenn der Vermieter oder Hausverwalter die Untervermietung ausdrücklich und schriftlich zulässt und dies durch örtliche und staatliche Verordnungen zulässig ist, was häufig nicht der Fall ist.
Bevor Sie sich dazu entschließen, ein Zimmer in Ihrer Wohnung an einen Dritten zu vermieten, lesen Sie unbedingt zunächst Ihren Mietvertrag sorgfältig durch, da Ihnen bei Verstößen sonst unnötige Bußgelder drohen.