Wenn es sich in der Regel um ein größeres Gerät handelt, das sich bereits in der Wohnung befand, beispielsweise einen Kühlschrank, und das Gerät aufgrund normaler Abnutzung eine Fehlfunktion aufweist, dann wird ein Vermieter das Gerät reparieren oder ersetzen (überprüfen Sie jedoch Ihren Mietvertrag für Einzelheiten).
Handelt es sich um ein nicht-großes Gerät oder wurde der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch durch den Mieter verursacht, muss der Vermieter es wahrscheinlich nicht ersetzen. Überprüfen Sie noch einmal Ihren Mietvertrag. Wenn sich der Vermieter für eine Reparatur entscheidet und der Schaden durch Sie verursacht wurde, kann er/sie Ihnen die Reparatur oder den Ersatz in Rechnung stellen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt immer Ausnahmen, deshalb sollten Sie Ihren Vermieter anrufen und Ihren Mietvertrag überprüfen. Wenn Sie beispielsweise in einer Wohnung wohnen und Ihre Waschmaschine/Trockner über ein Drittunternehmen leasen, müssen Sie möglicherweise diesen Anbieter anrufen, um das Problem zu beheben.
Was passiert mit kaputten Geräten in einer Wohnung?
Heutzutage gibt es in Wohnungen eine Reihe von Geräten, darunter Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefrierschränke, Mikrowellen, Öfen, Müllabfuhrgeräte, Heizungen, Klimaanlagen, Waschmaschinen und Trockner. Defekte Geräte in Wohnungen können verschiedene Ursachen haben:
- Allgemeine Abnutzung
- Fehlerhafte Verwendung
- Alte oder in die Jahre gekommene Geräte
- Überbeanspruchung
Abhängig von der konkreten Ursache der Panne liegt die Verantwortung für die Behebung entweder bei Ihnen oder Ihrem Vermieter. Auch hier ist es üblich, dass ein Vermieter das Gerät aufgrund normaler Abnutzung ersetzt oder repariert.
Wie läuft der Austausch defekter Geräte ab?
Wenn dies nicht offensichtlich ist, muss der Vermieter zunächst feststellen, dass das Gerät tatsächlich defekt ist. In der Regel schickt ein Vermieter Wartungspersonal vorbei, um das Problem zu beurteilen. Wenn das Gerät repariert werden kann, kann ein Vermieter einen Reparaturtermin vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, wird der Vermieter in der Regel einen Ersatz bestellen.
Welche Geräte sind im Lieferumfang enthalten?
Eine typische Wohnung verfügt über einen Herd/Herd, einen Kühl-/Gefrierschrank, HVAC-Geräte und eine Müllentsorgung. Einige sind möglicherweise mit einer Mikrowelle ausgestattet. Normalerweise führen Vermieter in der Auflistung die zur Wohnung gehörenden Geräte auf. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ist es immer am besten, dies vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags zu überprüfen.
Zusammenfassend
Es versteht sich von selbst, dass der Mieter für die Wartung, den Austausch und die Reparatur der vom Mieter bereitgestellten Geräte selbst verantwortlich ist (sofern dies im Mietvertrag überhaupt erlaubt ist). Es ist immer am besten, diese Angaben im Mietvertrag schriftlich zu bestätigen, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.