Wenn Sie eine Wohnung mieten und über eine Untervermietung nachdenken, sind Sie bei uns genau richtig.
Was ist Untervermietung?
Da Sie diesen Artikel gefunden haben, wissen Sie möglicherweise bereits, was Untervermietung ist. Aber nur für den Fall: Untervermietung ist ein Begriff, der die Überlassung Ihrer Wohnung an eine andere Einzelperson oder Personengruppe im Rahmen Ihres Mietvertrags beschreibt.
Warum werden Wohnungen untervermietet?
Untervermietung ist eine gute Möglichkeit, Kosten wie Miete, Strom, Gas und Internet zu teilen und so die Belastung zu reduzieren. Es kommt auch häufig vor, dass jemand einen Mietvertrag hat und plötzlich umziehen muss, seinen Mietvertrag aber nicht kündigen möchte.
Können Sie Ihre Wohnung untervermieten?
Während die Untervermietung legal ist, muss Ihr Mietvertrag eine ausdrückliche Genehmigung zur Untervermietung vorsehen. Wenn Ihr Mietvertrag keine ausdrückliche Erlaubnis zur Untervermietung vorsieht, ist dies leider fast immer nicht möglich.
Wenn der Mietvertrag eine Zustimmung vorsieht, müssen Sie wahrscheinlich dennoch die Zustimmung des Vermieters zu den Personen einholen, an die Sie untervermieten möchten.
Bin ich noch im Mietvertrag?
Ja, wenn Ihnen die Untervermietung gestattet ist und Sie sich dafür entscheiden, denken Sie daran, dass Sie noch im Mietvertrag sind. Somit bleiben Sie rechtlich und finanziell verantwortlich. Wenn der Untermieter gegen den Mietvertrag verstößt, haften Sie wahrscheinlich weiterhin.
Sollten Sie die Erlaubnis des Vermieters einholen?
Ja, Sie sollten vor der Untervermietung immer die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Mietvertrag eine Erlaubnis haben.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?
Wenn Sie sich für eine Untervermietung ohne Genehmigung entscheiden, verstoßen Sie gegen Ihren Mietvertrag, was zu einer gerichtlichen Räumung und erheblichen Strafen führen kann.
Welche Gesetze gelten zur Untervermietung?
Jeder Ort und jede Gemeinde kann unterschiedliche Gesetze zur Untervermietung haben, es gibt also kein einheitliches Patentrezept. Darüber hinaus gibt es in Ihrem Mietvertrag wahrscheinlich explizite Bedingungen, die Sie einhalten müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Untervermietung Ihrer Wohnung möglicherweise möglich ist, diese jedoch an bestimmte Bedingungen in Ihrem Mietvertrag gebunden ist. Überprüfen Sie dies unbedingt genau und sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, bevor Sie mit der Untervermietung Ihrer Wohnung fortfahren.
Noch ein paar Tipps zur Untervermietung (vorausgesetzt, Untervermietung ist erlaubt):
1) Erkundigen Sie sich unbedingt bei einem Anwalt nach den örtlichen Gesetzen, da es an manchen Standorten möglicherweise Beschränkungen gibt, wie viel Sie für eine Untermiete verlangen können und zu welchen Bedingungen Sie dies tun können.
2) Wenn Sie über eine Mieterversicherung verfügen, fragen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, was (wenn überhaupt) Sie für den Versicherungsschutz tun müssen. Informieren Sie sie über die Situation.
3) Fragen Sie den Vermieter, ob er oder sie eine zusätzliche Kaution benötigt und welche weiteren Dokumente unterschrieben werden sollten
4) Stellen Sie sicher, dass Sie die Person(en), an die Sie untervermieten, kennen und überprüfen, da Sie immer noch am Haken sind, wenn diese nicht zahlt oder Schaden anrichtet. Dies ist besonders wichtig, wenn sie mit Ihnen als Mitbewohner zusammenleben.